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Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte

 

Definition "Rettungsfähigkeit"

Rettungsfähigkeit definieren wir als die Fähigkeit, eine Person aus einer lebensgefährdenden Situation im Wasser zu befreien.

 

Speziell für Lehrkräfte an Schulen und Personal im offenen Ganztag bieten wir den Erwerb der Rettungsfähigkeit an.

Ziel:
Ziel dieses Kurses ist die Erlangung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit gemäß des Erlasses „Sicherheitsförderung im Schulsport“ vom 03.01.2020 des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Zielgruppe:
Lehrerinnen und Lehrer im Sinne des § 57 SchulG, einschließlich Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, sowie pädagogisches und sozialpädagogisches Personal im Sinne § 58 SchulG, Fachkräfte, die im Ganztag oder im Rahmen von außerunterrichtlichen Sportangeboten tätig sind.

Inhalte:

Die Inhalte der Abnahme entsprechen dem Curriculum der Rahmenkonzeption für die Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit, die das MSB mit den Schwimmsport treibenden Verbänden entwickelt hat und werden von Inhaber*innen einer gültigen Lizenz/ Lehrschein vermittelt:

  • Ertrinkungs- und Badetod
  • Verhalten bei Rettungen
  • Rettung durch Schwimmen
  • Abwehr von Umklammerung
  • Rettung mit Hilfsmitteln
  • Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit und Reanimation (LSM)
  • Bewusstlosigkeit/stabile Seitenlage
  • Kreislaufstillstand/HLW
  • einen 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
  • ca. 10 m weit tauchen
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können

Die Kursdauer beträgt 6 UE (à 45 Minuten). In drei UE werden die theoretischen Inhalte sowie die lebensrettenden Sofortmaßnahmen vermittelt. In drei UE mit Wasserpraxis werden die im Erlass genannten wasserspezifischen Inhalte vermittelt und überprüft wie z.B. die Schwimmfähigkeit: Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 Minuten Schwimmen. In dieser Zeit sind mindestens 200 m zurückzulegen, davon 150 m in Bauch- oder Rückenlage in einer erkennbaren Schwimmart und 50 m in der anderen Körperlage (Wechsel der Körperlage während des Schwimmens auf der Schwimmbahn ohne Festhalten)

Kursgebühr:
60,- Euro pro Person 

Zertifizierung:
Der Kurs schließt bei erfolgreicher Teilnahme mit dem staatlichen Zertifikat „Rettungsfähigkeit“ des Landes NRW ab.

 

Die Kurszeit wird individuell nach Absprache festgelegt.

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