Teilnahmebedingungen
Veranstalter
Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter die DLRG Ortsgruppe Mengede e.V.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen gelten sowohl für die Lehrgänge als auch für die Online ausgeschriebenen Schwimmkurse (nachfolgend vereinfacht Veranstaltungen genannt).
Anmeldung
- Anmeldungen sind grundsätzlich nur, wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
- Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis des Lehrgangsleiters oder Veranstaltungsleiters gestattet.
- Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Minderjährige Teilnehmer haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Lehrgang oder Veranstaltung mitzubringen.
Teilnahmevoraussetzungen
Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen (bspw. vorherige Abzeichen oder Erste-Hilfe-Kurse).
Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Der Lehrgangsleiter bzw. die Referenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Lehrgangs zu erheblichen Zweifeln an deren ordnungsgemäßer Erfüllung Anlass geben.
Sollte sich der Teilnehmer einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmer nicht die geforderte Übung, so sind der Lehrgangsleiter oder die Referenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmers abzuwenden.
Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind – sofern nach der einschlägigen Prüfungsordnung zulässig – auf der Teilnahmebescheinigung vom Lehrgangsleiter zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr. Dies trifft auch zu, sollte der Teilnehmer auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren können.
Mit der Anmeldung gehen wir davon aus, dass ihr Kind die Mindestvoraussetzung für unsere Schwimmkurse erfüllt. Sollte dies bei ihrem Kind nicht der Fall sein, gehen wir von einer Täuschung ihrerseits aus und behalten uns vor, ihr Kind von der Veranstaltung ohne Rückerstattung der Kosten auszuschließen. Allgemeine Voraussetzungen sind in jedem Fall die deutsche Sprache und der Wille zur Mitarbeit ihres Kindes.
Zahlung
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung fällig und werden bei Veranstaltungsbeginn per SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem angegebenen Konto eingezogen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme am Kurs nur möglich ist, wenn die Zahlung spätestens eine Woche nach Veranstaltungsbeginn vollständig bei uns eingegangen ist. Dies gilt auch, wenn die Rechnung ein längeres Zahlungsziel vorsieht.. Ansonsten behalten wir uns vor, den Platz anderweitig zu vergeben. Die Bestätigungsmail erhalten Sie nach Anmeldeschluss.
Eine Barzahlung vor Ort im Hallenbad ist nicht mehr möglich!
Für fehlgeschlagene Lastschriften berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- € auf den Kurspreis.
Zusage/Absage von Lehrgangs-, bzw. Seminarplätzen
- Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Mengede e.V. werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt behandelt.
- Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung von Punkt 1 in der Reihenfolge des Eingangs.
Rücktrittsbedingungen
Die Stornierung einer Anmeldung hat durch Mitteilung in Textform bis zum Lehrgangsbeginn durch den Teilnehmer zu erfolgen. Mit jedem Rücktritt ist eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 Euro fällig.
Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz.
Lehrgangsabsage
Die Veranstalter behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Reisekosten
Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden.
Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Kursteilnehmer mittels Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Kursverwaltung. Es handelt sich insbesondere um folgende Daten: Name und Anschrift, E-Mail Adresse, Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobil), Geburtsdatum, erworbene Abzeichen und Gesundheitliche Einschränkungen.
Bild-, Film- und Tonaufnahmen
Wir weisen darauf hin, dass Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch den Veranstalter.
Aufsichtspflicht während der Schwimmausbildung
Für die Dauer der Schwimmausbildung obliegt der DLRG die Aufsichtspflicht für ihr Kind. Unsere Aufsichtspflicht beginnt ab dem Moment, in dem Ihr Kind die Schwimmhalle betritt. Nach Abschluss der Übungsstunde endet diese beim Verlassen der Schwimmhalle.
Vorkaufsrecht für die Schwimmausbildung
Wenn Ihr Kind an einem Schwimmkurs teilnimmt, erhalten Sie für dieses Kind im darauffolgenden Kurs, in Ihrer Kursstunde ein Vorkaufsrecht. Dieses Recht entfällt jedoch bei einer Abwesenheit von 5 oder mehr Kursstunden, wenn dem Veranstalter für diese Abwesenheiten nicht bis zur letzten Stunde ein ärtzliches Attest vorliegt.
Um dieses Vorkaufrecht für Ihr Kind in Anspruch nehmen zu können, erhalten Sie frühzeitig eine E-Mail an die hinterlegte E-Mail Adresse mit genauen Informationen und einem Anmeldecode. Sollte es hier zu technischen Problemen kommen, kontaktieren Sie uns umgehend über das Kontaktformular, sodass wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können.
Der Verkauf von Karten mit Vorkaufsrecht findet ausschließlich ab der 9. Kursstunde bis zu dem in der Mail angegebenen Datum statt, danach gehen die Karten in den freien Verkauf.
Zuschauen während der Schwimmausbildung
Das Zuschauen während des Übungsbetriebes ist nicht möglich. Ablenkung der Schwimmschüler durch Eltern erschwert dem Ausbilder die Arbeit und bringt unnötige Unruhe in den Übungsbetrieb.
Sollten Sie konkrete Fragen zu Ihrem Kind haben, kontaktieren Sie bitte unsere Technische Leitung Ausbildung (ausbildung@mengede.dlrg.de)
Informationen über Ihr Kind
Das Ziel der DLRG ist es, aus Ihrem Kind, einen sicheren Schwimmer zu machen. Dazu benötigen wir jedoch einige Informationen über Ihr Kind.
Sollten gesundheitliche Einschränkungen, Erkrankungen o.ä. bestehen, geben Sie diese bitte umgehend bei der Anmeldung Ihres Kindes mit an.
Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Mengede e.V.
In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.
Stand 12/2023